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Friedhof Ohlsdorf,
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| Wir folgen dem „Stillen Weg“ und sehen neben dem kleinen Hügel dies Denkmal mit dem angedeuteten Embryo aus schneeweißem Marmor auf einer etwa einen Meter hohen Säule. Wie man unschwer erkennen kann, ist es ein Gedenkplatz für nicht beerdigte Kinder, der im September 1999 eingeweiht wurde. Wenn keine Abdecktannenzweige am Fuß der Säule lägen, würde man vermutlich noch mehr solcher beschrifteten Steine finden (Die Fotos habe ich am 16.November 2002 gemacht. In dieser Zeit, werden die Gräber mit Tannenzweigen abgedeckt. Im Frühjahr werden die Zweige wieder entfernt). | |
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| Ende September 2004 | |
| Dieser kleine Gedenkplatz bildet fast schon ein interaktives Forum für Betroffene. Er ist ein Ort des Trostes. An der Art, wie diese kleine Gedenkstätte angenommen wird, zeigt sich auch für den Außenstehenden deutlich die Problematik. | ||
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Über den Gedenkplatz für nicht beerdigte Kinder hat Frau Susanne Schniering das Buch „Ich trage dich in meinem Herzen - der Gedenkplatz für nicht beerdigte Kinder in Ohlsdorf“, Pinnow/Schwerin 2001, veröffentlicht.
Es geht um Kinder (Fehl- und Totgeburten), die nicht bestattet wurden, im konkreten Fall: 1997 kam die Tochter Sunna Maria im siebten Monat tot zur Welt. Eine einzige Nacht lang hatten sie und der Vater des Kindes Zeit, zu überlegen, was mit dem kleinen Leichnam geschehen sollte. Wir -mein Lebensgefährte und ich- entschieden uns gegen eine Bestattung, die nach der damaligen Rechtslage erst ab einem Körpergewicht von 1000 g obligatorisch gewesen wäre, und glaubten, unserem Kind auch ohne Friedhofsplatz nahe sein zu können. Diese Entscheidung tat ihr bald leid. Einer der Gründe war wohl die Besorgnis, dass nicht beerdigte Fehl- und Totgeburten unterhalb eines festgelegten Körpergewichts als Klinikmüll entsorgt würden. Es wird geschildert, wie es zur Auswahl genau dieser Marmorskulptur aus der Werkstatt des Bildhauerpaares Beatrice und Fred Charen (Schweiz) kam, und weshalb der Platz in der Nachbarschaft zur Skulptur Mutter und Kind auf dem Grab des Bildhauers Oscar E. Ulmer ausgewählt wurde. Es soll ein Ort sein zu dem betroffene Eltern ihre Traurigkeit hintragen können. Mittlerweile (Stand 1999) sieht die Lage in Hamburg etwas anders aus. Die Eltern „stillgeborener“ Kindern zwischen 500 und 1000 Gramm können wählen, ob sie eine eigene Bestattung des Kindes wünschen oder nicht. Wenn sie keine eigene Bestattung wünschen, erfolgt die Bestattung durch die Klinik auf der Kinderbegräbnisstätte des Öjendorfer Friedhofs, d.h., der Körper wird auch in diesem Fall nicht über den Klinikmüll entsorgt. Über 1000 Gramm sind Bestattungen durch die Eltern Pflicht. Informationsquelle: u.a. Ulrike Winkelmann: Ein Kind darf nicht einfach verschwinden, TAZ-HAMBURG vom 27.09.1999 |
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