Sein Schiff, der gebrauchte 25 m lange und rund 60 Personen fassende Raddampfer „Stadt Mülheim” vom Rhein, traf am 11.7.1856 in Cuxhaven ein. Leider hatte man vor der Abfahrt aus Amsterdam über die Nordsee nicht auf gutes Wetter gewartet. Es war eine stürmische Überfahrt! Zudem hatte man auf der Fahrt über die Nordsee den Kessel mit Nordseewasser befüllt, so dass die Maschine mit Seesalz verstopft war. Das Schiff wurde in Cuxhaven notdürftig repariert und traf am 16.7. im Hamburger Hafen ein. Monatelang konnten sich Käufer und Verkäufer nicht über die notwendigen Reparaturkosten einigen. Ein kalter Winter folgte. Der Hamburger Hafen wurde von Treibeis blockiert und die „Stadt Mülheim” schlug leck. Ohne in Hamburg in Betrieb gegangen zu sein, versank das vertäute Schiff im Januar 1857 am Grasbrook in die Elbe.[„Reform” 28.1.1857]
Davon lässt sich ein Assekuranzmakler nicht unterkriegen. Er ließ bei Gebrüder Elsner in Koblenz 1857 einen 34,4 m langen und 6,9 m breiten 30 PS starken Raddampfer bauen. Er benannte ihn nach seiner ältesten Tochter. Leider erwies sich dieser Dampfer, die „Helene”, als zu groß. Um die Alsterschleusen passieren zu können, mussten Aufbauten, Schornstein und Radkästen abgebaut werden. Bei der ersten Probefahrt am 3.August 1857 zeigte sich, dass die „Helene” zu viel Wellengang verursachte. Sie bekam bei der folgenden amtlichen Probefahrt am 6.August keine Betriebsgenehmigung. Die „Helene” wurde nach Russland verkauft und bewährt sich anschließend auf der Wolga recht gut. Sie soll bis etwa 1900 in Russland in Betrieb gewesen sein.
G.A. Droege hatte bereits mit der Einrichtung von vier Anlegestellen begonnen:
Emma Droege (*15.3.1848, †15.1.1942), eine seiner Töchter, veröffentlichte in den 1930ern im Hamburger Fremdenblatt ihre Erinnerungen an die Uhlenhorster Frühzeit.
![]() Zeichnung des Direktors Ferber der Reiherstieg-Schiffswerft |
Die „Alina” war für 50 Passagiere zugelassen. Dampfmaschine und Schraube gaben ihr eine Geschwindigkeit von etwa 8 km pro Stunde.
Direktor Ferber war Schiffbaumeister.[→Dietmar Möller: Seeschiffbau und Schiffszimmerleute am Reiherstieg 1860–1865 (Abruf 3.3.2017)]
Der Erfolg der „Alina” war überzeugend. Schon gab Parrau sein zweite Dampfboot bei der Reiherstiegwerft in Auftrag. Im Frühjahr 1860 zeigte sich die neue „Hilda” auf der Alster.
Die „Hilda” war auch am ersten Verkehrsunfall mit einem Alsterdampfer beteiligt. Im Juli 1860 drückte sie an der Lombardsbrücke ein Ruderboot unter Wasser. Dessen Insassen konnten sich schwimmend retten. Der Steuermann der „Hilda” kam nicht so glimpflich davon. Er kam für 4 Wochen ins Gefängnis.
Die „Alina” wurde bald zum Schlepper umgebaut und erhielt den neuen Namen „Adler”. 1870 sollte das Schiff als Hilfsdampfschiff für Torpedozwecke eingesetzt werden. Am
23.7.1870 erwarb sie deshalb die Marinestation Ostsee. Auf der Überführungsfahrt (vermutlich am 24.7.1870 um 11:30) wurde sie auf der Elbe nahe Nienstedten von dem aus Newcastle kommenden
Dampfschiff „Brigadier” überrannt und sank. Drei Mann der vierköpfigen Besatzung ertranken. Das Wrack wurde am 1.August gehoben und den Bergern überlassen.[17, Seite 49]
Beide Unternehmen einigten sich auf einen gemeinsamen Betrieb — man nahm den gleichen Tarif, benutzte die gleichen Anlegestege und einen gemeinsamen Fahrplan.
Auch 1860 war ein gutes Jahr. Deshalb setzten beide Betriebe 1861 je einen weiteren Alsterdampfer in Betrieb!
Allerdings kam 1861 mit dem Winterhuder Fährmann Rambke und seiner „Eppendorf” ein neuer Marktteilhaber hinzu. Bereits im Februar 1862 war dessen Nachfolger J.F. Guttmann mit nunmehr seiner „Eppendorf” im gemeinsamen Fahrplan enthalten.
![]() Lithographie „Schöne Aussicht” von Christian Ludwig Wilhelm Heuer, 1860 oder 1861 |
Oberhalb der roten Flagge links im Bild ist die damalige Alsterfähre zu sehen. Sie transportiert eine zweispännige offene Kutsche — vielleicht ist es ein Landauer.
![]() | Die Polizeibehörde erließ per 28.5.1864 eine Verfügung mit der für jeden der vorher überprüften Alsterdampfer die maximale Personenanzahl festgesetzt wurde.
Ein Exemplar der Verfügung war an für die Passagiere gut sichtbarer Stelle im Schiff anzuheften. Wurde dies unterlassen, waren 2 Taler Strafe fällig. Bereits im Mai des darauf folgenden Jahres gab die Polizeibehörde das „Polizei-Reglement für die Alster-Dampf-, Ruder-, Segelböte und andere Fahrzeuge” heraus. Eine Abschrift ist weiter unten auf dieser Seite beigefügt. |
1865 waren bereits 10 Alsterdampfer unterwegs. Bei so vielen Alsterdampfern kam es vor, dass zwei davon fast gleichzeitig an der Lombardsbrücke eintrafen. Dann ging es um die Ehre: Wer zuerst ankommt kann als erster hindurchfahren! Nicht alle Fahrgäste und auch die Polizei sahen solche Wettrennen gerne. Und dann war da noch der Unfall mit dem Ruderboot und der „Hilda”. Aber in solchen Fällen schafft ein Polizeireglement Ordnung und Sicherheit.
1.) Die Alster-Dampfböte haben ihre angesetzten Fahrten genau inne zu halten und dürfen nicht anders von ihrem Cours abweichen als bei etwaiger Gefahr eines Zusammenstoßes mit anderen Fahrzeugen. In solchem Fall muß sofort ein Signal mit der Dampfpfeife gegeben werden, nöthigenfalls die Maschine gestoppt eventuell in eine rückwärts gehende Bewegung gebracht werden.
2.) Segel-, Ruderböte und andere Fahrzeuge, welche in den Cours der Dampfer kommen, müssen letzteren rechtzeitig ausweichen.
3.) Auf der Binnen-Alster dürfen die Dampfer nur mit halber Geschwindigkeit fahren. Wenn sie sich der Lombardsbrücke nähern, so hat der Fahrer in einer Entfernung von 200 Schritt auf beiden Seiten jedesmal ein Signal mit der Dampfpfeife zu geben und die Maschine auf halbe Kraft zu setzen. bei der Einfahrt unter der Brücke ist möglichst langsam zu fahren und erst nach erfolgter Durchfahrt und nach gewonnener Ueberzeugung, daß auf der andern Seite das Fahrwasser in der Nähe frei ist, die Fahrt bis auf obige Entfernung wieder mit halber Kraft fortzusetzen.
4.) Die Dampfböte dürfen nie mit höherem als polizeilich verstatteten Dampfdruck, dessen Betrag deutlich auf jedem Dampfboot angeschlagen sein muß, fahren. Der Maschinist darf sein Boot nicht verlassen, wenn dasselbe an einer Station zur Aufnahme von Passagieren bereit liegt. Wenn ein Dampfboot zur Abfahrt in Bewegung gesetzt ist, darf nicht wieder gestoppt werden, um noch Passagiere aufzunehmen.
5.) Nach Eintritt der Dunkelheit müssen die Dampfböte an der Vorderseite ein weißes, am Steuerbord ein grünes und am Backbord ein rothes Licht zeigen und dürfen nicht mit voller Geschwindigkeit fahren. Die Lichter sind möglichst hoch anzubringen.
6.) Bei Abfahrt der Dampfböte von den End-Stationsplätzen darf nur mit der Glocke geläutet, bei Anfahrt einer Station muß in einer Entfernung von 200 Schritt ein Signal mit der Dampfpfeife gegeben werden.
7.) Von gleichen Cours steuernden Dampfböten hat sich das hintere wenigstens 200 Schritt von dem vorderen entfernt zu halten und darf demselben nicht vorbeifahren.
Zwei Dampfböte dürfen nicht gleichzeitig an eine Landungsbrücke legen, sondern hat das hinter in obiger Entfernung zu warten bis das vordere abgefahren.
Die Fronten der Landungsbrücken sind nur für Dampfböte bestimmt. Andere Fahrzeuge haben die Seiten derselben zu benutzen.
8.) Auf jedem Dampfboote muß sich eine Rettungsboje befinden.
9.) Die Steuerleute dürfen sich mit den Passagieren oder sonst Jemand während der Fahrt nicht unterhalten, sondern haben ihre Aufmerksamkeit allein auf die Führung des Schiffes zu richten.
10.) Jedes Dampfboot muß in den Kajüten an sichtbarer Stelle eine Tafel führen, worauf der Name des Schiffes und die Zahl der Passagiere, wofür es concessionirt ist, verzeichnet steht und darf der Führer nicht mehr Passagiere an Bord nehmen.
11.) Jeder Maschinist, welcher als solcher auf einem Alsterdampfboot angestellt wird, muß vorher in Betreff seiner Tüchtigkeit von der technischen Commission geprüft sein.
Dieses Reglement ist auf jedem Dampfboot zu affigiren, die Polizei-Angestellten sind angewiesen für Aufrechterhaltung dieser Verfügungen, welche lediglich der Sicherheit des Publikums bezwecken, Sorge zu tragen und werden ewaitige Contraventionen mit entsprechender Strafe geahndet werden.
Hamburg, den 18.Mai 1865
Die Polizei-Behörde