Hamburger Hochbahn (U-Bahn):
U-Bahn-Triebfahrzeug DT6(?)

Diese Seite behandelt die erste Ausschreibung zur Beschaffung von Fahrzeugen des Typs DT6. Die weitere Entwicklung wird in Wikipedia (Abruf März 2022) geschildert.

Die erste und eine folgende zweite Ausschreibung wurden seitens der HHA wieder eingestellt.

Anfang Oktober 2022 erfolgte eine dritte Ausschreibung. Einige Einzelheiten dazu stehen in der diesbezüglichen Zeittafel.


Beschaffung von U-Bahn-Triebwagen für die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn)
Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) sandte am 25.9.2014 ihren Aufruf zum Wettbewerb für die Lieferung neuer U-Bahn-Fahrzeuge ab. Als „Aktenzeichen beim Auftraggeber” ist angegeben: U-Bahn-Triebwagen DT6. Der Aufruf wurde am 30.9.2014 im „TED / tenders electronic daily, Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union” veröffentlicht.

Am 2.4.2016 wurde bekannt, dass die HHA weitere 11 Garnituren DT5 bestellt habe. Somit würde die HHA insgesamt 118 DT5-Garnituren erhalten. Außerdem entschied man sich, 10 Garnituren DT3 erneut zu sanieren, um deren Nutzungsdauer zu verlängern. Somit konnte die nachfolgend zitierte DT6-Ausschreibung 2016 storniert werden.

Auszug der Anforderungen
(Text original Wettbewerbsaufruf, Darstellung verändert)
  • Die Fahrzeuge müssen für das konventionell signalgesicherte, fahrergeführte Fahren (GoA1-Betrieb gemäß IEC 62290-1) im festen Raumabstand auf dem Hamburger U-Bahn-Netz uneingeschränkt zugelassen sein.
  • Die Fahrzeuge müssen für ein späteres, fahrerunterstütztes, rechnergesteuertes, teilautomatisches Fahren (GoA2-Betrieb gemäß IEC 62290-1) im wandernden Raumabstand (Moving Block) auf dafür ausgerüsteten Streckenabschnitten des Hamburger U-Bahn-Netzes weitgehend vorgerüstet sein.
  • Die uneingeschränkte Einsatztauglichkeit der Fahrzeuge muss sowohl beim fahrergeführten Fahren im festen Raumabstand (GoA1), als auch beim optionalen teilautomatischen Fahren im wandernden Raumabstand (GoA2) sichergestellt sein.
  • Vorgesehen ist die Beschaffung von 40–80 Stück U-Bahn-Personenfahrzeuge mit einer Option über weitere, bis zu ca. 80 Fahrzeuge.
  • Es sollen bevorzugt Fahrzeuge mit ca. 40 m ggf. zusätzlich mit ca. 80 m Länge beschafft werden, welche in Zügen mit ca. 80 bzw. max. 120 m Zuglänge verkehren können. An beiden Fahrzeugenden befindet sich ein Fahrerraum mit Türen zum Fahrgastraum und mit Seitentüren.
  • Der Einsatz vorgenannter Fahrzeuge im Fahrgastverkehr soll für den GoA1-Betrieb des ersten Fahrzeugs ab 2019 durch die zuständige Behörde in Hamburg zugelassen werden.
  • Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
    • Zulassung gemäß BOStrab für den uneingeschränkten Einsatz auf dem U-Bahn-Netz der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn),
    • Uneingeschränkte Kompatibilität der Fahrzeuge mit der Infrastruktur des U-Bahn-Netzes der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn),
    • Fahrstromversorgung über eine von unten bestrichene Seitenstromschiene mit einer Nennspannung von 750 V DC,
    • Spurweite: 1432 mm/Spurmaß 1422,9 mm,
    • Kleinster Gleisbogenradius: 60 m,
    • Maximale Strecken-Längsneigung: 50 Promille,
    • Höchstgeschwindigkeit: mindestens 80 km/h,
    • Maximale Radsatzlast: 100 kN,
    • Fahrzeuglänge: ca. 40 oder 80 m (Maximale Länge der Fahrgastzüge: ca. 120 m), wobei Fahrzeuge mit 80 m Länge konzeptionell aus den Fahrzeugen mit 40 m Länge abzuleiten sind, d. h. dass in der Fahrzeugmitte der 80 m langen Fahrzeuge kein Übergang vorzusehen ist, aber eine rasche Zugtrennung in 2 Hälften à 40 m aus Instandhaltungsgründen möglich sein muss.
    • Mehrfachtraktion,
    • Fußbodenhöhe (Nennmaß): ca. 1010 mm bis 1030 mm,
    • Barrierefreiheit,
    • Fahrgastfreundliche Übergänge zwischen den Wagenkastensegmenten (Wagen) eines Fahrzeugs,
    • Optional: Klimaanlagen oder Luftentfeuchtungsanlagen,
    • Klimaanlagen in den Fahrerräumen.
Letztes Upload: 25.03.2023 um 04:48:48 • Impressum und Datenschutzerklärung