Beschaffung von U-Bahn-Triebwagen für die Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn)
Die Hamburger Hochbahn AG (HHA) sandte am 25.9.2014 ihren Aufruf zum Wettbewerb für die →Lieferung neuer U-Bahn-Fahrzeuge ab. Als „Aktenzeichen beim Auftraggeber” ist angegeben: U-Bahn-Triebwagen DT6. Der Aufruf wurde am 30.9.2014 im „TED / tenders electronic daily, Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union” veröffentlicht.
Am 2.4.2016 wurde bekannt, dass die HHA weitere 11 Garnituren DT5 bestellt habe. Somit würde die HHA insgesamt 118 DT5-Garnituren erhalten. Außerdem entschied man sich, 10 Garnituren DT3 erneut zu sanieren, um deren Nutzungsdauer zu verlängern. Somit konnte die nachfolgend zitierte DT6-Ausschreibung 2016 storniert werden.
Auszug der Anforderungen (Text original Wettbewerbsaufruf, Darstellung verändert)
- Die Fahrzeuge müssen für das konventionell signalgesicherte, fahrergeführte Fahren (GoA1-Betrieb gemäß IEC 62290-1) im festen Raumabstand auf dem Hamburger U-Bahn-Netz uneingeschränkt zugelassen sein.
- Die Fahrzeuge müssen für ein späteres, fahrerunterstütztes, rechnergesteuertes, teilautomatisches Fahren (GoA2-Betrieb gemäß IEC 62290-1) im wandernden Raumabstand (Moving Block) auf dafür ausgerüsteten Streckenabschnitten des Hamburger U-Bahn-Netzes weitgehend vorgerüstet sein.
- Die uneingeschränkte Einsatztauglichkeit der Fahrzeuge muss sowohl beim fahrergeführten Fahren im festen Raumabstand (GoA1), als auch beim optionalen teilautomatischen Fahren im wandernden Raumabstand (GoA2) sichergestellt sein.
- Vorgesehen ist die Beschaffung von 40–80 Stück U-Bahn-Personenfahrzeuge mit einer Option über weitere, bis zu ca. 80 Fahrzeuge.
- Es sollen bevorzugt Fahrzeuge mit ca. 40 m ggf. zusätzlich mit ca. 80 m Länge beschafft werden, welche in Zügen mit ca. 80 bzw. max. 120 m Zuglänge verkehren können. An beiden Fahrzeugenden befindet sich ein Fahrerraum mit Türen zum Fahrgastraum und mit Seitentüren.
- Der Einsatz vorgenannter Fahrzeuge im Fahrgastverkehr soll für den GoA1-Betrieb des ersten Fahrzeugs ab 2019 durch die zuständige Behörde in Hamburg zugelassen werden.
- Es gelten insbesondere folgende Anforderungen:
- Zulassung gemäß BOStrab für den uneingeschränkten Einsatz auf dem U-Bahn-Netz der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn),
- Uneingeschränkte Kompatibilität der Fahrzeuge mit der Infrastruktur des U-Bahn-Netzes der Hamburger Hochbahn AG (Hochbahn),
- Fahrstromversorgung über eine von unten bestrichene Seitenstromschiene mit einer Nennspannung von 750 V DC,
- Spurweite: 1432 mm/Spurmaß 1422,9 mm,
- Kleinster Gleisbogenradius: 60 m,
- Maximale Strecken-Längsneigung: 50 Promille,
- Höchstgeschwindigkeit: mindestens 80 km/h,
- Maximale Radsatzlast: 100 kN,
- Fahrzeuglänge: ca. 40 oder 80 m (Maximale Länge der Fahrgastzüge: ca. 120 m), wobei Fahrzeuge mit 80 m Länge konzeptionell aus den Fahrzeugen mit 40 m Länge abzuleiten sind, d. h. dass in der Fahrzeugmitte der 80 m langen Fahrzeuge kein Übergang vorzusehen ist, aber eine rasche Zugtrennung in 2 Hälften à 40 m aus Instandhaltungsgründen möglich sein muss.
- Mehrfachtraktion,
- Fußbodenhöhe (Nennmaß): ca. 1010 mm bis 1030 mm,
- Barrierefreiheit,
- Fahrgastfreundliche Übergänge zwischen den Wagenkastensegmenten (Wagen) eines Fahrzeugs,
- Optional: Klimaanlagen oder Luftentfeuchtungsanlagen,
- Klimaanlagen in den Fahrerräumen.
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