Zur Stadtgeschichte Hamburgs:
Das Groß-Hamburg-Gesetz von 1937

Vor dem Groß-Hamburg-Gesetz

Horst Buchholz schreibt im Kapitel über den Zeitabschnitt 1894 bis 1900:[74, Seite 37]
»Die Bebauung der ehemals dörflichen Gebiete war inzwischen so weit fortgeschritten, dass nach St. Georg (schon […] 1868 zur Stadt eingemeindet) im Sommer 1894 auch formal die ehemaligen Dörfer und Vororte St. Pauli, Eimsbüttel, Rotherbaum und Harvestehude, Eppendorf mit Hoheluft, Winterhude, Uhlenhorst, Barmbek, Hohenfelde, Eilbek, Borgfelde, Hamm und Horn als zum städtichen Gebiet zugehörig erklärt wurden. Daneben gab es […] die Hamburger Landgebiete wie zum Beispiel Groß Borstel, Langenhorn. Ohlsdorf, Farmsen, Volksdorf, die Vier- und Marschlande und die Gebiete südlich der Elbe, in die der Hafen ausgeweitet wurde, sowie bis 1937 Groß Hansdorf, Cuxhaven und Geesthacht.«

Siehe auch: Deutsche Wikipedia, Einwohnerentwicklung von Hamburg


Das Groß-Hamburg-Gesetz hatte einen Vorgänger: Der Preußisch-Hamburgische Hafenvertrag von 1928 regelte die Zusammenarbeit der Häfen Altona, Hamburg, Harburg und wohl auch Cuxhaven. Man wollte in Zukunft so handeln, als ob es keine Landesgrenzen gäbe. Vor der Vertragsunterzeichnung waren die Hafen bittere Konkurrenten!

Sieht man von Berlin, München und Nürnberg ab, kann man sagen: „Es gab keine deutsche Stadt, die Adolf Hitler so häufig besuchte, wie Hamburg.” Im Zeitraum von 1925 bis 1939 hatte er Hamburg mindestens 33-mal besucht.[„Die Zeit” Nr. 3/1997: Hitler und die Hamburger, abgerufen 30.1.2014]

1935 fuhr er auf dem Ausflugsschiff „Jan Molsen” vom Hafen aus elbabwärts. Er wurde auf die enge geographische Nachbarschaft zwischen Hamburg und Altona hingewiesen und angeblich wurde auf dieser Flussfahrt der Keim für das Groß-Hamburg-Gesetz gesät.

Eine etwas andere Darstellung legt dies Ereignis auf 1936. Der damalige 1. Hamburger Bürgermeister Carl Vincent Krogmann beschrieb den Ablauf der Entscheidung Hitlers so:

»Eine Wende erfolgte, als Hitler die Modelle für die Hochbrücke und eine Landeanlage für Überseefahrgastschiffe vorgeführt wurden, die in der Nähe der Altonaer Grenze gebaut werden sollten. Hitler fragte, warum die Landeanlage nicht weiter westlich geplant sei. Ich erwiderte, das sei Altonaer Gebiet, darüber könne Hamburg nicht verfügen. So dürfen wir nicht denken, entgegnete Hitler, die Trennung von Altona und Hamburg sei ein Unsinn. Er […] ermächtigte uns, auch auf Altonaer Gebiet zu planen.«

Der Generalbebauungsplan von 1940/41 sah eine nie gebaute Superbrücke über die Elbe zwischen Övelgönne und dem Petroleumhafen vor. Das liegt einen guten Kilometer westlich des jetzigen Autobahntunnels.

Hermann Göring griff die Groß-Hamburg-Frage auf und bewirkte eine rasche Durchführung.

Bis 1937 besaß Hamburg mehrere Exklaven im preußischen Gebiet. Dies waren vor allem die Walddörfer Farmsen, Berne, Volksdorf, Ohlstedt, Wohldorf, Schmalenbeck und Großhansdorf. Sie waren im späten Mittelalter in Hamburger Besitz geraten und hießen „Walddörfer”, denn sie waren damals von Wald umgeben. Der Besitzanspruch Hamburgs wurde im „Gottorper Vergleich” von 1768 mit dem dänischen König dokumentiert.

Die Hamburger Bürger entdeckten die Walddörfer in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts als Ausflugsziel und Wohngebiet.

Die unmittelbare Nachbarschaft der Städte Hamburg, Altona, Wandsbek und Harburg-Wilhelmsburg führte zu Problemen bei den Verwaltungen.

Auswirkungen des Groß-Hamburg-Gesetzes

Wie aus dem vollständigen Namen des Gesetzes hervorgeht, betraf es nicht nur Hamburg. Hier werden jedoch nur die Hamburg betreffenden Teile des Gesetzes betrachtet.

Das „Gesetz über Groß-Hamburg und andere Gebietsbereinigungen vom 26.01.1937 (RGB 1.I S.91)” trat am 1.4.1937 in Kraft. Es regelte u.a. die territoriale Neuordnung der Stadt Hamburg. Ihre Fläche wurde damit von 41500 Hektar auf 74500 Hektar fast verdoppelt.

Hamburgs Einwohnerzahl stieg von 1 192 862 auf 1 681 187 um fast 500000.

Der Reichsverkehrsminister verfügte zum 1.4.1937 die Umbenennung der Reichsbahndirektion Altona in Reichsbahndirektion Hamburg.

Mit dem Gesetz wurden folgenden territoriale Änderungen vorgenommen:

Nach Hamburg wurden eingemeindet:

Im Gegenzug gingen die hamburgischen Gebiete Großhansdorf, Schmalenbeck und Geesthacht an die preußischen Kreise Stormarn und Lauenburg. Die in der Elbmündung liegende Insel Neuwerk sowie das dortige Festlandsgebiet Amt Ritzebüttel mit der Stadt Cuxhaven gingen an die preußische Provinz Hannover.

Die Elbinsel Neuwerk ging 1969 im Rahmen eines Staatsvertrages mit Niedersachsen im Austausch gegen einzelne noch der Freien und Hansestadt Hamburg gehörende Geländestücke in Cuxhaven wieder an Hamburg.

Eine Besonderheit gab es in Finkenwerder. Die Nordseite der Elbinsel, auf der Finkenwerder liegt, gehörte politisch und verwaltungsmäßig zu Hamburg. Aber die Südseite gehörte zu Lüneburg. Die Kirche St. Nikolai am „Finkenwerder Landscheideweg” und ihr zugehöriger Begräbnisplatz, der „Lüneburger Friedhof”, waren jahrhundertelang eine Quelle des Zanks zwischen beiden Verwaltungen. Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz wurde die Teilung der gesamten Elbinsel aufgehoben, ganz Finkenwerder ging an Hamburg.

Mit dem Groß-Hamburg-Gesetz verlor die Freie und Hansestadt Hamburg den Status als „freie” Stadt und wurde ein „Reichsgau” mit dem Namen „Hansestadt Hamburg”. Durch den Ausgang des Zweiten Weltkrieges erhielt Hamburg den vollständigen Namen „Freie und Hansestadt Hamburg” zurück.

Originaltext des Gesetzes

Durch die Eingemeindungen nach Hamburg waren viele Straßennamen mehrfach vergeben. Deshalb mussten viele Straßen und Wege umbenannt werden. Weitere umfangreiche Umbenennungen fanden nach dem Zweiten Weltkrieg statt, als nationalsozialistisch geprägte Namen aus dem Stadtbild entfernt wurden.

Schreibweisen der Ortsnamen

Die Schreibweise von Orts- und Straßennamen war in Hamburg anders als im benachbarten preußischen Bereich. Das störte vor allem beim -beck mit ck. Der Senat beschloss daher am 27. September 1946, für alle Bezeichnungen mit Fleth, Flet, -beck und -wärder einheitlich die Schreibweisen Fleet, -bek und -werder zu benutzen. Umgekehrt blieb in der an den Kreis Stormarn abgegebenen Exklave Großhansdorf die alte hamburgische Schreibweise für „Schmalenbeck” mit ck erhalten. Bemerkenswert ist, dass auf alten Karten – z.B. von 1897 – Schmalenbeck als „Schmalenbek”, Barmbek jedoch als „Barmbeck” geschrieben wird.

Enklave und Exklave

Kleine Staaten, die komplett (also ohne eigenen Meereszugang) von einem anderen Staat umschlossen sind (wie z.B. San Marino und Vatikan) sind Enklaven.

Gebiete, die keine direkte Verbindung zum Mutterland haben, die aber über einen eigenen Meereszugang verfügen, sind Exklaven. Beispiel: Gibraltar

Gebiete eines anderen Staates, die keine direkte Verbindung zum Mutterland haben und komplett von Land umschlossen sind, sind Enklaven in Bezug auf das umgebende Gebiet und sind Exklaven in Bezug auf das Mutterland.

Gebiete, die zwar direkt mit dem Mutterland verbunden sind, aber keine direkte Verkehrsverbindungen für den Warentransport zum Mutterland haben, sind weder En- noch Exklaven. Sie werden als Pene-Enklaven bezeichnet. Beispiel: Jungholz, zu Österreich gehörend.

Letztes Upload: 25.03.2023 um 04:48:49 • Impressum und Datenschutzerklärung