»Die gehorsamst unterzeichnete Firma beabsichtigt eine schmalspurige Eisenbahn von Altona über Eidelstedt, Quickborn, die Hoffnung nach Kaltenkirchen ins Leben zu rufen, und ist dazu ein Anschluss an die Altona-Kieler Eisenbahn absolut notwendig, um die Güter über- und umladen zu können.
Der einzige Platz, wo dieses Um- und Überladen der Güter ohne große Unkosten und Schwierigkeiten beschafft werden kann, ist der, der Stadt Altona gehörende Steinplatz neben dem Königl. Zollamt in der Holstenstraße.
Die Unterzeichneten wollten deshalb an die verehrlichen städtischen Collegien der Stadt Altona die ergebene bitte richten; selbige möge ihnen die Unterstützung in der Ausführung des vorerwähnten Projekts dadurch gewähren, dass sie den gedachten Steinplatz nebst Materialgebäude der noch zu bildenden Spurbahn-Gesellschaft, sobald diese sich constituiert und ins Firmenregister hierselbst eingetragen unter noch festzustellenden Bedingungen, als Eigentum unentgeltlich überlassen.«
Allerdings wollte die Stadt Altona die Möglichkeit des Übergangs der Kleinbahnfahrzeuge auf das Pferdebahnnetz erreichen, damit die Kleinbahnfahrzeuge bis an die Elbe fahren konnten. Die Bahn wurde deshalb nicht schmalspurig, sondern normalspurig gebaut und zunächst über die Holstenstraße bis zum Gählerplatz geführt. Die vorgesehene weitere Verlängerung in Richtung Elbe zum Altonaer Fischmarkt wurde jedoch nie realisiert.
Der Streckenteil Altona Nebenzollamt nach Kaltenkirchen wurde am 8.9.1884 eröffnet. Am 24.11.1884 wurde die Verlängerung Altona Nebenzollamt zum Gählerplatz eröffnet. Die Trasse zwischen Altona Nebenzollamt und Quickborn lag weitgehend im Sommerweg der Provinzialstraße Altona – Neumünster. Nur 14 km der anfänglich 36,5 km langen Strecke lagen auf eigenem Bahnkörper.
![]() Stadtplanausschnitt Hamburg-Altona gegen 1890 |
Stationen 1884 | Streckenkilometer, Anmerkungen |
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Bhf=Bahnhof, Hp=Haltepunkt, Hst=Haltestelle Die Zuordnung Bhf/Hp/Hst ist dem Geschäftsbericht der Bahn für das Rechnungsjahr 1892/1893 entnommen bzw. wurde aus diesem abgeleitet. | |
Hst Altona-Gählers Platz | 0 |
Bhf Altona-Nebenzollamt | 1,0 Güterschuppen, Zollabwicklung |
Hp Eimsbüttel | 2,1 beim Eimsbütteler Markt |
Hst Langenfelde | 3,9 |
Hp Stellingen | 5,0 |
Hst Eidelstedt | 7,4 nördlich des Eidelstedter Platzes |
Hst Schnelsen | 10,0 |
Hst Rugenbergen | 13,3 |
Bhf Hasloh | 16,6 mit Ausweiche |
Bhf Quickborn | nördlich von Quickborn beginnt der eigene Bahnkörper |
Bhf Ellerau | |
Bhf Ulzburg | |
Bhf Kaltenkirchen | 36 |
Die Teilstrecke Altona-Gählerplatz bis Altona-Nebenzollamt wurde im Schritttempo befahren. Für die Gesamtstrecke betrug die Fahrdauer 2 Stunden 24 Minuten[www.gleismann.de/6.akn/a1.5.html, Abruf am 24.9.2015]. Der Fahrpreis in der 3.Klasse belief sich auf 1,70 Mark |
Laut Geschäftsbericht der Bahn für das Rechnungsjahr 1892/1893 waren am Ende des Geschäftsjahres vorhanden:
Die Güterwagen waren kurz und hatten ― wie auch die Lokomotiven ― Mittelpufferkupplung. Sie waren dadurch zum Befahren der engen Krümmungsradien bestens geeignet und für einen Übergang auf Staatsbahnstrecken ungeeignet. Das Frachtgut musste zwischen der Staatsbahn und der Altona-Kaltenkirchener Eisenbahn umgeladen werden.
Einige Jahre später wollte man die Bahnstrecke im Norden um 12 km bis nach Bad Bramstedt verlängern. Bei dieser Gelegenheit sollte die vorhandene Strecke ertüchtigt werden. Die Konzession für Beides wurde am am 10.5.1897 erteilt. Schon am 20.8.1898 bekam Bad Bramstedt seinen Eisenbahnanschluss.
Am 1.4.1902 wurde in Eidelstedt eine Gleisverbindung zur Staatsbahn geschaffen. Damit war ein direkter Wagonübergang zwischen Staatsbahn und Altona-Kaltenkirchener Eisenbahn möglich. Angeblich waren bereits zuvor einige Fahrzeuge mit zwei Puffern ausgerüstet worden. Noch 1907 waren jedoch Einzelpufferzüge bei der Altona-Kaltenkirchener Eisenbahn in Betrieb.[146, Foto vom 1907 auf Seite 6]
Wegen der Trassenführung in der Provinzialstraße war die Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h begrenzt. Die Bahn sollte bis nach Neumünster verlängert werden. Vor Erteilung einer Genehmigung für die Verlängerung war eine Auflage zu erfüllen: Die Strecke musste auf einen eigenen Bahnkörper verlegt werden. Dies geschah in den Jahren 1911 und 1912. Gleichzeitig wurden einige Bahnhofsgebäude an der Strecke neu errichtet. Ab dem 17.12.1912 konnten die Personenzüge die Strecke mit maximal 40 km/h befahren.
Damit hatte die Altona-Kaltenkirchener Eisenbahn den Charakter einer Überlandstraßenbahn verloren und der zugeordnete senkrechte grüne Balken in der Straßenbahnienchronik endet mit dem Jahre 1912.
An der Verlängerung der Strecke bis nach Neumünster wurde ab dem Frühjahr 1915 gebaut. Zum 1.8.1916 wurde sie in Betrieb genommen. Erst am 31.3.1953 konnte die für den Personenverkehr gewünschte Verlängerung in den Bahnhof Neumünster in Betrieb genommen werden.