![]() Motorwagen K2 in Ohlstedt nach Wohldorf am 6.11.1960. Der Text auf dem Schild lautet: „Das Betreten des Bahnkörpers ist bei Strafe verboten”. Ein solches Schild war an mehreren Stellen des damals noch vorhandenen Bahnkörpers angebracht gewesen. |
![]() K1 mit Beiwagen 51 am Kupferredder (1951) |
![]() K1 am Bahnhof Ohlstedt (1956) |
![]() K1 am Bahnhof Ohlstedt. Ein Verbotsschild besagt „Radfahren verboten”. Die Fahrleitung hört an einem hinter dem Prellbock stehenden Gittermast auf. |
![]() Einige Jahre später K2 am Bahnhof Ohlstedt. Das Verbotsschild wurde durch ein anderes Schild ersetzt. Der Gittermast wurde durch zwei Rohrmasten ersetzt. Beide Rohrmasten wurden so aufgestellt, dass sie bei Durchbrechen des Prellbocks nicht mehr von einem Motorwagen angefahren werden können. Genau das war mit dem Gittermast geschehen. |