Personen und Güter waren im ausreichenden Umfang und über einen langen Zeitraum zu befördern. Interessenten (sog. Stakeholder) für die Nutzung können Unternehmen in der Region, staatliche Stellen, landwirtschaftliche
Betriebe und die Anwohner und Arbeitnehmer in der Region sein. | Die gesetzlichen Grundlagen waren in jedem Land unterschiedlich. 1878 wurde die Bauordnung für Bahnen untergeordneter Bedeutung erlassen. Das Preußische Kleinbahngesetz von 1892 regelte den Bau und den Betrieb von Kleinbahnen erstmals
umfassend. Andere Länder nahmen es als Vorbild für eigene Landesgesetze. | Kapitalgeber waren Banken, Unternehmen und die Interessenten an der Nutzung. Hinzu kommen Einlagen der am Bau beteiligten Unternehmer sowie von Kapitalanlegern. Die Einlagen wurden je nach Rechtsform der Bahn als Darlehen, Anleihen oder Aktien geleistet. |