Ermöglicht wurde dies durch Inkrafttreten des geänderten Hamburger Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen (Bestattungsgesetz) Vom 30.10.2019 am 1.3.2020 (ein Sonntag). Der maßgebende Satz in § 24 (Wahlgrabstätten) lautet: (6) Die zuständige Behörde kann Flächen für Grabstätten ausweisen, auf denen auf Wunsch der Verstorbenen eine Urne mit der Asche eines Haustieres dem Grab beigegeben werden kann.
Die Fotos entstanden am 10.10.2020.
![]() Friedhof Ohlsdorf, Gemeinschaftsgarten für Mensch und Tier: Sein Zugang ist als kleiner Platz gestaltet und lädt zum Verweilen ein |
![]() | Etwas einsam steht dies Grabmal hinter der Bushaltestelle Eichenallee in der Sorbusallee. Die Hecke trennt den Gemeinschaftgarten von der Sorbusallee und der Eichenalle und gibt dem Gemeinschaftgarten etwas Intimes. |
![]() Friedhof Ohlsdorf, Gemeinschaftsgarten für Mensch und Tier |
![]() | Die Hecke hinter dem Grabmal verläuft entlang der Eichenallee, die Hecke rechts steht längs der Sorbusallee.
Gehwegplatten führen auf das Grabmal zu. Links und rechts der Gehwegplatten sollen wohl Urnengräber angelegt werden. Die drei an behördliche Dienstsiegel erinnernden kreisförmigen Muster auf dem Grabmal sind mit „Mensch”, „Gemeinschaft” und „Tier” beschriftet. Die Hintergrundmuster sind aufeinander abgestimmt, denn das Muster unter „Gemeinschaft” ist eine Zusammenstellung aus den beiden anderen Mustern. In die gleiche Interpretationsrichtung weist die unterschiedliche Größe und die gegenseitige Überlappung der drei „Dienstsiegel”. |
![]() Friedhof Ohlsdorf, Gemeinschaftsgarten für Mensch und Tier: Floki war die erste Tierbeisetzung. Sie erfolgte am 7.5.2020. |
Die erste Beisetzung im Gemeinschaftsgarten für Mensch und Tier erfolgte am 7.5.2020.[→NDR, Abruf 10.10.2020]